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Allgemein

Corona-Infos: Trainingsbetrieb Leipzig Lions

Corona-Infos: Trainingsbetrieb Leipzig Lions

Meldung aktualisiert am 10.05.2022: Kontaktsport im Freien nach Hygienekonzept Leipzig Lions.

Meldung aktualisiert am 01.04.2022: Kontaktsport im Freien nach Hygienekonzept Leipzig Lions und aktuellen städtischen Auflagen.

Meldung aktualisiert am 01.02.2022: Kontaktsport im Freien mit vorherigen negativen Corona Test (nicht älter als 24 h und symptomfrei)

Meldung aktualisiert am 23.09.2021: Kontaktsport auf städtischen Sportstätten

Ab dem 23.09.2021 gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung.
Nachfolgend haben wir Ihnen die gültigen Regelungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb auf den kommunalen Sportanlagen zusammengestellt.

Allgemeiner Hinweis
Das Erreichen einer der u.g. Stufen wird durch den Oberbürgermeister öffentlich bekannt gegeben. Aktuell gelten die Maßnahmen der Inzidenzstufe über 35.

Sieben-Tage-Inzidenz von 35 (§ 7)

Ist der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 35 an fünf Tagen in Folge in der Stadt Leipzig überschritten, besteht gemäß § 7 ab dem übernächsten Tag für Sport im Innenbereich die Pflicht zur Vorlage eines Test-/ Impf- oder Genesungsnachweises („3 G“). Darüber hinaus ist eine datenschutzkonforme Kontakterfassung notwendig.

Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den maßgeblichen Schwellenwert von 35 an fünf aufeinander folgenden Tagen, entfällt nach dieser Verordnung für Sport im Innenbereich die Pflicht zur Kontakterfassung und die Vorlage eines Test-/ Impf- oder Genesungsnachweises („3 G“) am übernächsten Tag. Informationen der Stadt Leipzig

Nach §4 Absatz 4 ist ein Testnachweis nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr bzw. die noch nicht eingeschult wurden sowie Personen die entweder genesen oder vollständig geimpft sind.


Meldung aktualisiert am 02.08.2021: Kontaktsport auf städtischen Sportstätten

Da die 7-Tage-Inzidenz in Leipzig an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 10 überschritten hat, gelten gemäß §3 SächsCoronaSchVO wieder mehr Beschränkungen, welche allerdings zunächst keine Auswirkungen auf den normalen Sportbetrieb haben.

Grundsätzlich erlaubt sind auch weiterhin Sportveranstaltungen mit Publikum.

  1. Für Veranstaltungen bis maximal 1.000 Zuschauer gilt:
  • Hygienekonzept des Veranstalters
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten
  • kann beziehungsweise soll der Mindestabstand nicht gewährleistet werden, besteht eine Testpflicht für das Publikum

das Sächsische Kabinett hat am 20. Juli 2021 die Verlängerung der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt damit unverändert weiter vom 28. Juli bis einschließlich 25. August 2021. Somit gelten für den Betrieb auf kommunalen Sportstätten weiterhin die bekannten Rahmenbedingungen.


Meldung aktualisiert am 01.06.2021: Kontaktsport mit Corona-Selbsttest vor Ort unter Aufsicht

Probetraining-Anmeldung unter football@leipzig-lions.de oder orga.cheers@leipzig-lions.de

WICHTIGER HINWEIS:

  1. umgezogen zum Training erscheinen und auf wetter-gerechte Kleidung achten
  2. Desinfektion-Station nach Eintreffen sofort benutzen
  3. Eintragen in das Kontaktverfolgungsbuch (Adresse bei Mitgliedern nicht notwendig, bei Interessenten bitte hinterlegen)
  4. nach dem Training auf warme Kleidung für die Heimreise achten
  5. eigene Wasserflaschen mit Kennzeichnung
  6. Selbsttest vor Ort unter Aufsicht = Coaches unterzeichnen(Ausnahme: geimpft 14. Tage nach 2. Impfung oder Genesen innerhalb 1/2 Jahr)
  7. Zusatz bei Kontakttraining: Abheften des ausgefüllten bereits ausgedruckten Nachweises des tagesaktuellen, negativen Coronatests / Formulare im Vereinsheim falls notwendig

mit der ab 31.05. geltenden Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) möchte ich sie über die aktuell geltenden Rahmenbedingungen für die Nutzung kommunaler Sportanlagen in Leipzig informieren.

Da die Stadt Leipzig eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 50 hat, ist darüber hinaus die Ausübung von Sport, z.T. unter Auflagen, erlaubt:

· Sport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich

· Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung nach §6 Absatz 1, 6 und 7

· Kontaktsport auf Außensportanlagen bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung nach §6 Absatz 1, 6 und 7

· (Kontakt)sport auf Innensportanlagen bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung nach §6 Absatz 1, 6 und 7

· Sportveranstaltungen mit Publikum unter der Vorlage eines tagesaktuellen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung nach §6 Absatz 1, 6 und 7

Für Veranstaltungen mit Publikum auf Innensport- und Außensportanlagen sind die Abstandsregeln von 1,5 Metern einzuhalten. Zusätzlich für Zuschauer/ Publikum auf Innensportanlagen ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sogenannte OP- Maske) oder FFP2- Maske verpflichtend.
Für alle Formen des Trainings gilt: Übungsleiter und Übungsleiterinnen müssen weiterhin einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.

3. Für den Fall weiter sinkender Inzidenzen gilt:

Unterschreitet die 7- Tages Inzidenz den Wert 35 an 14 Tagen in Folge, entfällt die Testpflicht am übernächsten Tag.

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Meldung aktualisiert am 14.05.2021: Öffnung kommunaler Sportstätten ab 15.05.2021 

nach Monaten der Einschränkungen für den Leipziger Football freuen wir uns mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz Verordnung auf eine erste Öffnungsperspektive. Die 7-Tages Inzidenz in Leipzig liegt seit Freitag, den 07.05.2021, unter 100, Tendenz weiter sinkend (Stand 14.05.21 = 68,3). Bleibt dieser Wert weiterhin stabil unter 100, gelten ab Samstag, den 15.05.2021 für den Football-Amateursport folgende Regelungen:

1. Grundsätzlich erlaubt sind:
·        Sport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich oder auf Außensportanlagen: C-Jugend (Mo/Do), sowie A- und B-Jugendtraining (ab 18.05.21, Di/Fr) findet zweimal wöchentlich statt.
·        Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen für alle: Wiederaufnahme des Trainings der Herrenmannschaft bis zu 10 volljährigen Teilnehmern (ab 18.05.21, Di/Fr: only Helmets, Positionsgruppeneinteilungsplan – zeitnah Online), sowie der 5er DFFL Senioren (Mo/Do)

2. Unter Auflagen erlaubt ist:
·        Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen für alle: Cheerleading (Alternative: Trainingssport in der Außenanlage (Mi/Sa) – in Planung
·        Kontaktsport auf Außensportanlagen für alle: A- und B-Jugendtraining, sowie Herrentraining mit Helm und Pad im Team ab 31.05.2021

        Auflage/Maßgabe ist ein tagesaktueller negativer Test und die Kontakterfassung

Für alle Formen des Trainings gilt: Übungsleiter und Übungsleiterinnen müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen (die Test werden durch den Verein, und dankend durch den SSBL zur Verfügung gestellt).
Die Prüfung des Vorliegens tagesaktueller negativer Tests und Kontaktdatenerfassung hat durch die Nutzer selbst zu erfolgen.

Eine wesentliche Änderung zu den bisherigen Verordnungen betrifft den Status von geimpften und genesenen Personen: Vollständig Geimpfte werden zukünftig Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status. (Verordnung zur Regelung von Erleichtungen und Ausnahmen )

WICHTIGER HINWEIS:

  1. umgezogen zum Training erscheinen und auf wetter-gerechte Kleidung achten
  2. Desinfektion-Station nach Eintreffen sofort benutzen
  3. Eintragen in das Kontaktverfolgungsbuch (Adresse bei Mitgliedern nicht notwendig, bei Interessenten bitte hinterlegen)
  4. nach dem Training auf warme Kleidung für die Heimreise achten
  5. eigene Wasserflaschen mit Kennzeichnung
  6. Zusatz bei Kontakttraining: Abheften des Nachweises des tagesaktuellen, negativen Coronatests / Formulare im Vereinsheim falls notwendig

Einhaltung Hygienekonzept: stufenweiser Trainingsbetrieb 2021 -Trainingsbetrieb (Gruppentraining – Phase 1)

  1. Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause
  2. Abstand vor, während und nach dem Training zu Personen aus einem anderen Haushalt
  3. keine Umarmungen, keine Hand-Shakes, kein „ins Gesichtsfassen“
  4. keine Gäste (Eltern) auf dem Vereinsgelände

Jugendtraining:

  • zwei Gruppen bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich
  • die Gruppen sind statisch durch Absperrungen getrennt
  • Trainer*innen müssen tagesaktuell getestet werden

Herrenmannschaft: Aufteilung der Mannschaftstrainings an verschiedenen Tagen

  • Einteilung in zwei feste Positionsgruppen
  • stufenweises Training: kontaktlos und nur mit Helm / Handschuhe
  • ab 01.06.2021 Kontakttraining unter Zusammenführung einiger Positionsgruppen (in Abhängigkeit von den tages-aktuellen Inzidenzien, tagesaktuellen negativen Corona-Test)
  • ab 15.06.2021 Kontakttraining im Team (in Abhängigkeit von den tages-aktuellen Inzidenzien, tagesaktuellen negativen Corona-Test)

Allgemeine Informationen:

Die aktuelle, sächsische Corona-Schutz Verordung finden sie unter: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19101
Gültigkeitszeitraum: 10.05. – 30.05.2021

Wir bitten Sie auch folgende Information aus der aktuelllen Corona-Schutzverordnung zur Kenntnis zu nehmen:Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100, sind die jeweiligen Lockerungen am übernächsten Tag wieder passé. Gleiches gilt, wenn die Anzahl der mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf Normalstation in Sachsen die 1300 überschreitet. Die aktuellen Zahlen für Leipzig finden Sie unter: Leipzig 7 Tages Inzidenz

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Meldung aktualisiert am 01.05.2021: „Bundesnotbremse“ schränkt den Mannschaftssport im Breitensport vollständig ein!

Der Trainingsbetrieb für Mannschaftssport ist bis zum 09.05.2021 stark eingeschränkt und für Inzidenzien >50 eingestellt. Die Anordnungen und Formulierungen sind mit dem Fachreferat des Sächsischen Ministerium des Innern und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt abgestimmt. Am 24.04.2021 tritt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft und in der Allgemeinverfügung angepasst.

Allgemeinverfügung vom 24.04.2021

bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 (Notbremse):

  • kontaktloser Individualsport Ü14 auf Außensportanlage alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ist erlaubt (Ratzelstraße 102, von 05:00 – 21:00 Uhr, Planung über die Team-Captains), Einhaltung eines angemessenes Schutz- und Hygienekonzept (Desinfektion der Sportgeräte, AHA-Regel)
  • entscheidend ist die kontaktfreie Sportausübung und nicht die Sportart (ein American Football Helm dient der Nackenmuskel-Stabilisierung und ist kein Ausschlusskriterium)
  • ein/e Trainer/in darf bei Individualsport nicht anwesend sein

  • Kinder bis einschließlich 13 Jahre (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) dürfen in Gruppen von maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben (C-Jugend, D-Jugend)
  • Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest (24h vor Trainertätigkeit). Kostenfreie Bürgertests bzw. Selbsttest bereit gestellt durch den Stadtsportbund können hierfür genutzt werden
  • kann eine Sportstätte in mehrere Sportanlagen unterteilt werden? „Die SMK legt daher im Sinne des Infektionsschutzes die Vorschrift eng aus und lässt eine Gruppe nur je eindeutig abgegrenzten Sportfeld zu, um eine Begegnung verschiedener Gruppen zu vermeiden bzw. kann eine Aufteilung von Sportfeldern erfolgen, wenn die Flächen ganz eindeutig und nachhaltig voneinander abgegrenzt sind (z.B. durch Bänder, Barrieren, ggf. zeitliche Entzerrungen, etc.).“

Sportstätte (Ratzelstraße) wird durch kommunale Anordnung

bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 bis maximal 100:

  • Individualsport im Freien und auf Außensportanlagen mit maximal 5 Personen aus maximal 2 Haushalten ist erlaubt
  • Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
  • kontaktarmer Gruppensport im Freien ist mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre erlaubt.
  • snsonsten sind Sportstätten für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 (Lockerungen):

  • kontaktarmer Sport im Freien und Außenanlagen ist mit maximal 10 Personen erlaubt
  • kontaktarmer Gruppensport im Freien ist mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre erlaubt
    Ansonsten sind Sportstätten für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
  • 1. Im Unterschied zu Beschäftigten eines Vereins (im Rahmen der Übungsleiterpauschale), handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung. Hier ist zu sagen, dass ohne Durchführung eines Sportangebots keine Entschädigung des Aufwandes erfolgt.
  • 2. Bei den Honorarkräften muss differenziert werden nach der jeweiligen vertraglichen Grundlage:

a) Honorarkräfte mit einem Rahmenvertrag

Mit diesen Honorarkräften werden in einem Vertrag lediglich die Rahmenbedingungen für den Trainingsbetrieb und Konditionen sowie zusätzlich die einzelnen Sportangebote separat vereinbart. In diesem Fall führt die Absage der Trainingseinheiten bzw. Ausfall des Sportangebots auch zu einem Wegfall der Gegenleistung (Vergütung) der Trainer. Der Rahmenvertrag wäre davon unabhängig zu betrachten und müsste nicht gekündigt werden. Hier kommt es allerdings auf den genauen Inhalt des Vertrags an.

Meldung aktualisiert am 23.03.2021: Aktualisierung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz

Wie werden Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz im Sport umgesetzt? Nach dem intensiven Austausch mit der Kommune und dem Ministerium für Soziales und Gesundheit erfolgt ein erneuerter lokaler Infektionsschutz. Der Vorstand ist sich seiner Verantwortung bewusst und muss sich erneut auf Veränderungen in der stufenweisen Öffnung des Trainingbetriebs einstellen. Die Weiterführung des Sportbetriebs für U15  bei zu hohen Inzidenzfällen von >100 wird durch die sportliche Leitung mit den Trainern täglich bewertet. Aktuell ist Leipzig keine Schwerpunktsregion, trotzdem verdoppelten sich die Zahlen innerhalb der letzten 10 Tage. Am 23.03.2021 wurden folgende Entscheidungen zum Brechen der 3. Wellen veröffentlicht:

Nach neuer Verordnung dürfen wir langsam wieder mit dem Training beginnen. Dies betrifft im Moment nur die unter 15 Jährigen und nur kontaktfreier Trainingsplan.
Die Trainer der betreffenden Mannschaften, wurden von uns über die neuen Regeln und die Einhaltung des Hygienekonzeptes geschult und werden dies umsetzen.

  • kontaktloser Sport: FlagFootball U15 und Cheerleading U15 im Athletik u. Fitness Gruppentraining gemäß Hygienekonzept im Freien
  • U15 Gruppensport kann Inzidenzien-unabhängig erfolgen (tagesaktuelle Entscheidung)
  • Individualsport Ü15 zu zweit auf dem Vereinsgelände nach internen Schichtplan gemäß Hygienekonzept im Freien

veröffentlichte Corona-Schutzverordnung erfolgt am 24.03.2021

Meldung aktualisiert am 13.03.2021: Lockerungen im Vereinssport

Die Lockerungen im Vereinssport werden je nach Inzidenz-Zahlen täglich geprüft. Gemäß der sächsischen Corona-Schutzverordnung und der kommunalen Öffnung von Sportstätten wird das Sportprogramm in Kleingruppen und im Schichtsystem für U15 stufenweise aufgenommen.

  • #Sportprogramm: Sportbetrieb für U15 gemäß Stufenplan nach tagesaktuellen Inzidenzien und Hygienekonzept
  • #Wartung und Pflege der Sportstätte: das Betreten und Arbeiten auf Sportstätten ist für Betreiber und Beschäftigte gestattet. Terminliche Abstimmung mit dem Sportmanagement.
  • kontaktloser Sport: FlagFootball U15 und Cheerleading U15 im Athletik u. Fitness Gruppentraining nach Hygienekonzept im Freien
  • Trainer müssen Mund-Nasen-Schutz tragen und das Hygienekonzept umsetzen
  • Kontaktsport bleibt unter Vorbehalt bis zum 22.03.2021 untersagt

Medizinische Rehabilitationsangebote in kleinen Gruppen werden derzeit durch Frau K. Sultzer vorbereitet.

Quelle: Landessportbund Sachsen https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/

Hygienekonzept: stufenweiser Trainingsbetrieb 2021 – U15-Trainingsbetrieb (Gruppentraining – Phase 1)

Regeln zur Mininimierung mgl. Ansteckungen im Rahmen des kontaktlosen Trainingbetriebs:

  1. Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause
  2. Abstand vor, während und nach dem Training zu Personen aus einem anderen Haushalt
  3. keine Umarmungen, keine Hand-Shakes, kein „ins Gesichtsfassen“
  4. keine Gäste (Eltern) auf dem Vereinsgelände

Aufteilung der Mannschaft in zwei feste Personengruppen an verschiedenen Tagen

  1. 5er Flag Football U15: A-Gruppe (Montag) u. B-Gruppe (Donnerstag) – Start: 16:45 Uhr / Ende: 18:15 Uhr
  2. bitte Gruppeneinteilung über die Team-Manager/Trainer überprüfen
  3. kurfristige Absagen über die üblichen Kommunikationskanäle

Training im Freien (Abhängigkeit von den tages-aktuellen Inzidenzien)

  1. umgezogen zum Training erscheinen und auf wetter-gerechte Kleidung achten
  2. nach dem Training auf warme Kleidung für die Heimreise achten
  3. Kinder mit völlig unangebrachter Trainingsbekleidung werden nicht am Training zugelassen
  4. flexible Trainingsgestaltung (Kommunikationschat vor dem Training prüfen)
  5. eine kurzfristige Trainingsabsage ist nicht ausgeschlossen (gilt auch für ausßergewöhnliche Wetterlage)

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Meldung aktualisiert am 15.02.2021: Bund-Länder-Runde setzt auf Lockdown-Verlängerung bis 07.03.2021

„Aus Sorge vor den Virusmutationen zeichnet sich erneut eine Verlängerung des harten Lockdowns ab. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden“. Quelle: www.saechsische.de   „Zum 15. Februar ist die Neufassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten. Für den Breitensport im Freistaat sind vorerst leider keine Lockerungen in Sicht“. Quelle: Landesportbundsachsen https://www.sport-fuer-sachsen.de

  • #Sportprogramm: der Betrieb von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs ist untersagt.
    #Wartung und Pflege der Sportstätte: das Betreten und Arbeiten auf Sportstätten ist für Betreiber und Beschäftigte gestattet.
  • #Mitgliederversammlung und Haushaltsbeschluss 2021 werden verschoben gemäß Bundestagbeschluss vom 20.03.2020 (§ 5 Abs. 2 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie). Findet sich in der Satzung die Regelung, dass Vorstandsmitglieder im Amt bleiben, bis ein neuer Vorstand gewählt ist oder ein neuer Vorstand ins Vereinsregister eingetragen wird, kann der bisherige Vorstand zunächst im Amt verbleiben.
  • #Honorarkräfte. Mit diesen Honorarkräften werden in einem Vertrag lediglich die Rahmenbedingungen für den Trainingsbetrieb und Konditionen sowie zusätzlich die einzelnen Sportangebote separat vereinbart. In diesem Fall führt die Absage der Trainingseinheiten bzw. Ausfall des Sportangebots auch zu einem Wegfall der Gegenleistung (Vergütung) der Trainer. Der Rahmenvertrag wäre davon unabhängig zu betrachten und müsste nicht gekündigt werden.
  • #Mitgliedschaft/Kündigungen: Nach den jeweiligen Vorgaben der Satzung und Ordnungen eines Vereins steht es ihm grundsätzlich frei, Mitgliedsbeiträge mit einem Beschluss des zuständigen Gremiums zu gestalten. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Corona-Virus besteht nicht. Natürlich steht es den Mitgliedern jedoch frei, aus dem Verein nach den regulären satzungsgemäßen Kündigungsfristen auszutreten. Die Eindämmung des Corona-Virus bedeutet auch für den Sport eine bisher nicht dagewesene Herausforderung. Aus diesem Grund sollte an die Solidarität aller Mitglieder appelliert werden. Die Situation erfordert für den Verein eine Planungssicherheit aufgrund des bestehenden Haushaltsplans und den zu erwartenden Mitgliedsbeiträgen. Quelle: Landesportbundsachsen https://www.sport-fuer-sachsen.de

Mitgliedsantrag Leipzig Lions e.V.

Änderung passive Mitgliedschaft

Änderung aktive Mitgliedschaft

Kündigungen gemäß Satzung Leipzig Lions e.V.

Meldung aktualisiert am 19.01.2021: Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021

Nachdem am 19.01.2021 sich die Ministerpräsidenten darauf verständigt haben, dass alle Einschränkungen, die schon gelten, noch einmal verlängert werden, wird die Wiederaufnahme des geplantes Sportprogramm 2021 entsprechend verschoben. Die restriktive Umsetzung wird durch die sächsiche Corona-Schutzverordnung und durch kommunale Behörden geregelt.

  • die Sportstätte bleibt für die sportliche Nutzung geschlossen
  • Zugang zur Sportstätte zu Wartungszwecken und Umbaumaßnahmen geregelt
  • Lieferung, sowie Annahme von Paketen/Ware geregelt
  • Rehabilitätationsmaßnahmen nach Hygienekonzept durch die Phyisotherapie möglich
  • Einreise von Honorarkräften/Saisonkräften aus einem aktuell ausgewiesenen ausländischen Risikogebiet nach Sachsen ist untersagt (digitale Einreiseanmeldung / DEA)

Die stufenweise Wiederaufnahme des Sportprogramms der Leipzig Lions e.V. ist für den 06.03.2021 unter Vorbehalt geplant.


Corona-Schutzverordnung (Stand: 12.01.2021)

Corona-Quarantäne-Verordnung (Stand: 18.01.2021)

deutsch: Allgemeinverfügung-Hygieneauflagen: 2021.01.08

englisch: General decree – Enforcement of Infection Protection Act 01/08/2021


Meldung aktualisiert am 09.01.2021: Verlängerung des Lockdowns bis zum 07.02.2021

Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das sächsische Kabinett am 8. Januar 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 5. Januar 2021 wurden dabei berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen die Infektionszahlen senken und die Dynamik der Corona-Pandemie eindämmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021. Ein geplantes Konzept zum stufenweisen Einstieg in den Trainingsbetrieb liegt dem Sportmanagement vor und richtet sich nach den frei-staatlichen Vorgaben, sowie kommunalen Einschränkungen der Stadt Leipzig.

Meldung aktualisiert am 23.12.2020:

—- Der Vorstand wünscht unseren Mitgliedern, Ehrenämtlern und Sportler*innen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2021, hoffentlich ein besseres als das letzte Jahr —

Meldung aktualisiert am 14.12.2020: Verlängerung des Lockdowns bis zum 10.01.2021

angesichts der sich dynamisch entwickelnden Lage des Pandemiegeschehens und den damit einhergehenden steigenden Infektionszahlen müssen wir darüber informieren, dass die sportliche Nitzung der Sportanlage „Ratzelstr. 102 vom 14.12.2020 bis 10.01.2021 eingestellt ist. Dies geht aus der Novellierung der Corona-Schutzverordnung vom 11.12.2020 hevor.

Meldung aktualisiert am 30.11.2020: Verlängerung „kein Sportprogramm“ bei den Leipzig Lions

Im Rahmen der jüngsten Novelierung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27.11.2020 möchten wir unsere Mitglieder, interessierte Neulinge und Sportler*innen darüber informieren, das die aktuelle geltende Nutzungsuntersagung der Sportstätten und Turnhallen bis einschließlich 28.12.2020 verlängert wurde.

Der Beginn des geplante Sportprogramms der Saison 2021 wird derzeit auf den 30.01.2021 verschoben und auf Grundlage geltender Bestimmung angepasst. Wir wünschen dennoch allen eine besinnliche Vor- und Weihnachtszeit in diesen schwierigen Zeiten. Medizinische Behandungen durch unsere Phyiotherapeutin sind durch das geltende Hygienekonzept weiterhin möglich. Termine unter reha@leipzig-lions.de

Corona-bedingte Änderungen im Vereinswesen:

Der Nachweis von Gemeinschaftsstunden 2020 und die damit einhergehende Ersatzleistung gemäß Beitragsordnung der Leipzig Lions e.V. wurde auf Antrag und Beschluss vom Vorstand ausgesetzt. Diese Regelung betrifft das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020. Nicht gezahlte Ersatzleistungen aus dem Jahr 2018 und 2019 bestehen weiterhin. Das Präsidium sieht in der aktiven Vereinsunterstützung noch viel Potential und wünscht sich für die Zukunft tatkräftige Unterstützung bei der Pflege des Inventars und bei der Pflege des Vereinsgelände. Auch das Jugendprogramm in allen Altersklassen beider Abteilungen könnte durch die Mitglieder mehr Hilfe benötigen.

Meldung aktualisiert am 10.11.2020: Steigende Inzidenzfälle in Leipzig

Über das vergangene Wochenende meldete die Stadt Leipzig einen hohen Anstieg von 224 Neuinfektionen. Bis heute Morgen kamen weitere 76 Fälle hinzu, so dass nun seit Pandemiebeginn 2104 Leipziger infiziert wurden, aktiv sind davon laut Gesundsamt 505 Fälle. Der Inzidenzwert (Neumeldungen 7 Tage/je 100.000 Einwohnern) steht mittlerweile bei 80,7. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird sich am 16.11.2020 beratend zu kommenden Anordnungen äußern, so dass weitere Änderungen im geplanten Winterprogramm – American Football und Cheerleading  – an die Mitglieder weitergegeben werden können.

Meldung aktualisiert am 01.11.2020: Wir suchen Footballspieler für das Wintertraining 2021

Die Leipzig Lions e.V. und der Landessportbund Sachsen (LSB) bedauern die erneuten Einschränkungen für den Vereinssport aufgrund des dynamischen Pandemiegeschehens. Nach einem Beschluss von Bund und Ländern sollen ab dem 2. November voraussichtlich vier Wochen lang zahlreiche zusätzliche Infektionsschutz-Maßnahmen in Kraft treten – unter anderem auch die Schließung des Breitensportbetriebes.

Die Leipzig Lions  Herrenmannschaft, die B-Jugend (U17) und die C-Jugend (U15) suchen interessierte Spieler. Anmeldung unter football@leipzig-lions.de

Die akutelle Corona-Situation verschärft sich auch in Leipzig, so dass wir den behördlichen Anweisungen Folge leisten müssen. Es werden Änderungen im Trainingsablauf unter Berücksichtigung des Hygienekonzepts regelmäßig kommuniziert.

Diese Maßnahmen sind unter: https://leipzig-lions.de/2020/03/13/mitgliederinformation-corona-krise/ nachzulesen. Derzeit befinden wir uns noch in Phase 3 des Trainingbetriebs, was sich mit steigenden Indizienzwert für Leipzig ändern kann.

WINTERPROGRAMM 2021 – Leipzig Lions e.V. ab 13.03.2021 (unter Vorbehalt)


Dienstag: Herrentraining 2021 – Kunstrasenplatz SV Liebertwolkwitz / Pragerstr. 440
19:30 bis 20:05 Uhr SV Liebertwolkwitz (WarmUp, Circle Drill)
20:05 bis 20:15 Uhr Schuhwechsel
20:15 bis 22:15 Uhr Pad/Helm (EDDs, Skelley, Team)

ReHa-Termine in diesen Zeiten möglich: reha@leipzig-lions.de


Mittwoch: individuelles Jugendtraining 2021 – Vereinsgelände Leipzig Lions e.V. / Ratzelstr. 102
16:00 bis 18:00 Uhr  – U17, B-Jugend und U19, A-Jugend


Freitag: Jugend/Herrentraining 2021 – HCGL Hockeyplatz – Straße am Park 5

Fr: 17:30 bis 19:30 Uhr – U17, B-Jugend und U19, A-Jugend
Fr: 18:15 bis 20:30 Uhr – Herrenmannschaft


ReHa-Termine in diesen Zeiten gemäß Hygienekonzept möglich: reha@leipzig-lions.de


CAMP vom 07.05.2021 – 09.05.2021 / Nachwuchssportzentrum Flöha
Information: aufgrund der Pandemieentwicklung wird es für 2021 kein offizielles Kickoff geben. Änderungen im Ablauf möglich. Umleiden sollen so wenig, wie möglich benutzt werden.


TRYOUT auf Samstag, den 06.03.2021 unter Vorbehalt verschoben. 10:00 bis 12:00 Uhr Tryout im Ratzelstr. 102 Outdoor gemäß Hygienekonzept und Corona-Entwicklung

ANHANG: Hygieneregeln Sportstätte – Ratzelstraße 102

 

Kommende Termine

  • Keine Veranstaltungen