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Allgemein

Wiederaufnahme des stufenweisen Trainingsbetriebs

Wiederaufnahme des stufenweisen Trainingsbetriebs

Wiederaufnahme Trainingsbetrieb ab 18.05.2020 im FREIEN, Sportplatz: Ratzelstr. 102

+++ Stand 02.07.2020 +++

Die Medizinische Kommission des AFVD hat das Hygienekonzept für den Trainings- und Spielbetrieb aktualisiert. Dieses sieht nunmehr auch das Mannschaftstraining in voller Mannschaftsstärke und die Wiederaufnahme des Spielbetriebs vor.

Auf der Grundlage der Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat der American Football Verband Deutschland e. V. (AFVD) die Voraussetzungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb in unseren Sport erarbeitet. Dabei sind diese Empfehlungen nicht statisch, sondern jeweils dem aktuellen – z. T. lokalen – Infektionsgeschehen ggf. auch kurzfristig anzupassen.

  1. Sorgt für eine gründliche Handhygiene (regelmäßiges Händewaschen): Desinfektionsstation !!!
  2. Abstandsregeln beachten: keine herzliche Begrüßungen (Umarmung etc.)
  3. regelmäßige Desinfektion / Waschen des Equipments während und nach dem Training /Spiel
  4. eigene mit Namen beschriftete Trinkflaschen (nicht gemeinsam aus einer Flasche trinken)
  5. Wer sich krank fühlt, muss gerade jetzt zuhause bleiben: keine kranken Sportler im Training
  6. Verzicht auf Händeschütteln u. Abklatschen: keine Touchdown Celebration
  7. Husten- und Nies-Etikette beachten (in den Ellenbogen niesen/husten)
  8. regelmäßige gründliche Reinigung der Bälle während und nach dem Training/Spiel
  9. Umkleiden u. Duschen bleiben verschlossen (bei Unwetter: Unterstellmöglichkeit und Vereinsheim)

Wenn akute Krankheitszeichen (Reizhusten, Fieber, Durchfall, Übelkeit, Schnupfen, Schwindel, Atemnot, Schüttelfrost, Kopfschmerzen) eines grippalen Infektes während des Trainings erkannt werden, die betreffende Person direkt nach Hause schicken

Ziel ist es, mit dieser Handreichung den Vereinen den Trainings- und Wettkampfbetriebs im Einklang mit den behördlichen Vorgaben zu ermöglichen.

Es gelten zusätzlich die Bestimmungen vom (06.06.2020) – siehe unten Abschnitt 2020-06-06 §1 und §2. Das Präsidium und das Sportmanagement haben bis 31.07.2020 keine weiteren Lockerungen vorgesehen.

+++ Stand 06.06.2020 um 0.01 Uhr +++

Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 3. Juni 2020, die ab 6. Juni in Kraft trat, ist die Öffnung von Sportstätten zum Sportbetrieb wieder gestattet (§ 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO). Die Nutzungsgestattung ist mit der Auflage verbunden, dass sie ohne Publikum vollzogen wird und die in § 4 SächsCoronaSchVO genannten Empfehlungen und Vorschriften, insbesondere der Hygienevorschriften der Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus vom 04. Juni 2020 eingehalten werden.

sportartspezifisches Hygienekonzeptes – Flag- und Tackle Football gemäß Empfehlung des AFVS

Phase 3: Weitgehende Freigabe des Trainingsbetriebs Mannschaftstraining (sportartspezifisches Training zunächst ohne Zweikämpfe)

Abschnitt 2020-06-06 §1

  • Anwesenheitsnachweise sind zu führen (Sportplatzbuch)
  • auf den Mindestabstand (1.5 m) ist, wo immer möglich, zu achten
  • Mannschaftssportarten sind erlaubt
  • Desinfektionsstation: Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander), ausgerüstet mit Desinfektionsmittel, Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtücher
  • Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen (Beschluss: Abteilungsleitung Football, Leipzig Lions e.V.)
  • Toiletten im Vereinsheim stehen zur Verfügung (Desinfektion der Hände: vor und nach Benutzung)
  • Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird
  • bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren (Positionsgruppen-spezifisches Training: O-Line/D-Line; RB/LB; Receiver/DBs, Huddle in der Teamphase vergrößern
  • die aktiven Sportler sollten bereits umgezogen sein (Pad und Helm wird zu Hause gereinigt)
  • es besteht in den Sportstätten bzw. Einrichtungen keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen
  • Mindestabstand ist in den Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen
  • alle Personen, die regelmäßig die Sportstätte betreten (Sportler/Trainer/weiteres Personal) müssen über die Auflagen belehrt sein und die Anwesenheit im Sportplatzbuch dokumentieren
  • Eltern müssen außerhalb des Trainingsgelände warten

Gesundheit

  • fühlt sich ein aktiver Sportler oder Trainer/-in krank muss er auf das Training verzichten
  • Risikogruppen sind freizustellen, Risikogruppen sollte jedoch eine Alternative angeboten werden

Abschnitt 2020-06-06 §2

sportartspezifisches Hygienekonzeptes – CHEERLEADING gemäß Empfehlung des CCVS

Der Verein informiert die Mitglieder über die allgemeinen Hygienevorschriften.

  • Die Mitglieder haben eine „Hygiene-Belehrung“ des Vereins vor dem ersten Training zu
    unterschreiben
  • Anwesenheitsnachweise sind zu führen (Sportplatzbuch)
  • auf den Mindestabstand (1.5 m) ist, wo immer möglich, zu achten
  • Mannschaftssportarten sind erlaubt
  • Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen
  • der Zugang zu Toiletten und Waschbecken mit Seife & Einmalhandtüchern muss
    gewährleistet sein
  • Desinfektionsstation: Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander), ausgerüstet mit Desinfektionsmittel, Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtücher
  • die Aktiven sollten bereits umgezogen sein
  • Aushang der Vereins-Hygieneregeln am Eingangsbereich
  • Warteschlangen für den Eingangsbereich sind zu vermeiden
  • zum Training sind keine weiteren Personen (z.B. Freunde, Eltern) mitzubringen
  • vor und nach der Trainingseinheit müssen die Hände desinfiziert werden, bzw. die Hände
    30 Sek. gewaschen werden
  • Abstellen der Schuhe, Getränke und Sporttasche in einem separaten Bereich
  • der Mindestabstand in Sanitärbereichen einzuhalten
  • bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren
  • Flächen die durch viele Personen berührt werden z.B. Türklinken sind regelmäßig zu
    desinfizieren
  • bei Nutzung der Toiletten ist die Desinfektion sicherzustellen
  • das regelmäßige Lüften in Sporthallen/ Indoor Sportstätten ist zu gewährleisten (Freigabe durch Stadt Leipzig)
  • nach Beendigung des Trainings ist das Sportgelände direkt zu verlassen
  • alle Personen, die regelmäßig die Sportstätte betreten (Sportler/Trainer/weiteres Personal) müssen über die Auflagen belehrt sein und die Anwesenheit im Sportplatzbuch dokumentieren
  • Eltern müssen außerhalb des Trainingsgelände warten

Empfehlung CCVD (Stufe 2): das Training mit Körperkontakt in Kleingruppen mit maximal 5 Athleten in jeweils gleicher Zusammensetzung erfolgen zu lassen à die Zusammensetzung der Gruppen (auch Stuntgruppen) sollte notiert werden, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können

AFVD Cheerleading Phase 3: Weitgehende Freigabe des Trainingsbetriebs Mannschaftstraining (sportartspezifisches Training zunächst ohne Zweikämpfe)

Gesundheit

  • fühlt sich ein aktiver Sportler oder Trainer/-in krank muss er auf das Training verzichten
  • Risikogruppen sind freizustellen, Risikogruppen sollte jedoch eine Alternative angeboten werden

 

+++ Stand 16.05.2020 um 20.00 Uhr +++

Im Rahmen des Konzepts „zur Wiederaufnahme des stufenweisen Trainingsbetriebs“ hat der Vorstand einstimmig als Betreiber der Sportanlage im Eilverfahren beschlossen die eingeschränkte Nutzung  zu ermöglichen. Die Rahmenbedingungen oriertieren sich an den Maßnahmen des AFVDs (Stand: 30.04.2020), welche als Phase 2 zusammengefasst sind.

Mit der neuen Sächsischen Corona Schutzverordnung sowie der dazugehörigen Allgemeinverfügung (Stand 15.05.2020, gültig ab 18.05.2020) ist die 1 Person auf 20 m² Regelung aufgehoben. Der Mindestabstand von 1,5 m muss beim Training eingehalten werden. Demzufolge beginnt die Phase 2. Der Publikumsverkehr (Zuschauer oder Begleitpersonen) sind innerhalb der Sportstätte untersagt.

Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind verboten.

Auszug: Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb | American Football und Cheerleading (Stand 30.04.2020)

REGELN zur stufenweisen Wiederaufnahme des Trainingsbetrieb in der Phase 2

#Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern

SPORT: Trainer müssen zur besseren Umsetzung der Maßnahmen im Kinder und Jugendbereich Bewegungszonen durch Pylonen abstecken.

#Durchführung weiterer Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung (Empfehlung d. Ministerium: Mund-Nasenbedeckung für SpielerInnen u. TrainerInnen aus Risikoggruppen zum Eigenschutz,  i.B. bekannte Vorerkrankungen / eine Mundschutzpflicht auf dem Vereinsgelände im Freien ist nicht verordnet (siehe Hygieneregeln §13 für Sportstätten, Stand 16.05.2020)

a) die aktuelle Verordnung weist auf den Mindestabstand von 1.5 m und auf die Vermeidung von körperlichen Kontakt hin:

SPORT: Athletik und Kondition (ja), Stellproben/Spielzug Walk-Through/Tanzen/Bodenturn-Übungen ohne Kontakt mit Abstand 1.5 m (ja), Football-Wurfübungen QB mit Handschuhe und jeder Receiver seinen eigenen Ball (ja)

b) unmittelbarer Körperkontakt ist untersagt: Berührungen der SporterInnen untereinander (nein): Tackling (nein), Stunts mit Kontakt (nein), Kollisionen (nein), Umarmungen/Hand-Shakes (nein)

#regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes

SPORT: Trainer sind in der Pflicht die Hygienemaßnahmen umzusetzen:

a) Händewaschen vor Trainingsbeginn und nach dem Training an der Waschstation außerhalb des Vereinsheims, Trainer sollten im Zuge der Trinkpause zusätzliches Händewaschen einplanen.

b) Desinfektionsmittel sind zusätzlich durch den Verein gestellt (Desinfektionsstation), Desinfektion des Sportequipments durch die Trainer, Flächendesinfektion Toiletten nach Trainingsende, Türklinken

Aufgrund der Verordnung vom 15.05.2020 treten die angeordneten Maßnahmen zum Schutz der SportlerInnen und TrainerInnen und damit die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs am 18. Mai 2020 in Kraft

Phase 2 – Beschränkungen und Anweisungen zur Trainingsplanung:

(0) die sportliche Planung ist durch den Belegungsplan des Sportmanagements kommuniziert und diese Zeiten müssen umgesetzt werden (nicht Nutzung bitte sofort kommunizieren für andere Teams oder ggf. längere Trainingszeiten; Nachweisbuch liegt vor.

(1) die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sicherzustellen: Aufgabe des Trainers für Übungen

(2) Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell und ohne Kontakt in mehreren 5er Gruppen, die Gruppen dürfen nicht innerhalb der Phase 2 variieren. Es gibt ein Anwesenheitsbuch im Vereinsheim, welches geführt werden wird (siehe Belegungsplan: Phase 2).

(3) ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt auch in Phase 2 nicht

(4) Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten

(5) Umkleidekabinen und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden (Toilette Vereinsheim), Umkleiden bleiben verschlossen. Waschstation außerhalb des Gebäudes wird regelmäßig gewechselt.

(6) Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt
(7) zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlagen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte durch den Coach

(8) Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt (bekannte Erkrankungen sollten nach Absprache mit den Eltern als Risiko kommuniziert werden, )

(9) Publikumsverkehr und Zuschauer sind auf der Sportanlage nicht zugelassen (Eltern dürfen nicht auf das Vereinsgelände)

(10) SportlerInnen bringen eine mit Namen beschriftete eigene Wasserflasche mit (Befüllung auf dem Sportgelände ist untersagt

Namen der SportlerInnen werden gemäß Hygienemaßnahmen in dem Anwesenheitsbuch eingetragen

Auszug aus SMS-Allgemeinverfuegung-Hygienemassnahmen-2020-05-12

+++ Stand 16.05.2020 um 14.30 Uhr +++

Genehmigung der stufenweisen, aber beschränkten Wiederaufnahme des Trainingsbetrieb. Gemäß der neuen Verordnung und der kommunalen Richtlinien wurde das Konzept der PHASE 1 durch den Vorstand der Leipzig Lions e.V. bestätigt. Der „Trainingsbetrieb unter diesen Pandemie-Umständen eingeschränkt ist und sein muss“.

Der Trainingsbetrieb in der Phase 1 ist durch die geltenden Vorschriften und Hygienepläne abgestimmt und würde ggf. bei Änderungen in Richtung einer möglichen Einschränkung (bspw. bundesweiten Fallzahlanstieg) vorbereitet sein.

Kommende Termine

  • Keine Veranstaltungen