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Allgemein

Mitgliederinformation – Corona Krise

Mitgliederinformation – Corona Krise

Trainingsbetrieb der Leipzig Lions vorübergehend eingestellt.

+++ Stand 05.05.2020 um 21.20 Uhr +++

Im Rahmen der Videokonferenz mit allen Trainern der Abteilung Football wird ein Phase 1 Trainingsplan unter Angabe eines entsprechenden Hygieneplans erstellt. Die Phase 2 wird dabei entsprechend berücksichtigt, so dass ein Trainingsbetrieb im Kleinen dem Vorstand der Leipzig Lions e.V. zur finalen Entscheidung vorgelegt werden kann. Die geplante Aufnahme des Trainingsbetriebs in Phase 1 (Kondition und Athletik, sowie Receiving) im Freien unter Hygieneauflagen soll der 19.05.2020 sein.

+++ Stand 05.05.2020 um 18:30 Uhr +++

der AFVS ist gewillt einen Spielbetrieb für 2020 zu planen. Dabei steht in der aktuellen Situation stets  die Gesundheit aller Verbandsmitglieder an erster Stelle. Solidarität bei Terminkollision: Verfügungstellen von Austragungsstätten. Ein Ersatzspielplan für sächsische Mannschaften ist kommuniziert worden und könnte ab 03.08.2020 gelten, wenn Mannschaftstraining ohne Einschränkungen möglich ist (Phase 3 vom Schreiben 30.04.2020).

 

+++ Stand 05.05.2020 um 12:30 Uhr +++

gemäß §5 Abs (2) Punkt 11 der SächsCorona SchVO finden Sie, dass Aussensportstätten zur sportlichen Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen seit 04.05.2020 wieder erlaubt sind, wenn nachfolgend benannte Hygienevorschriften beachtet werden

„Folglich heben wie hiermit unter folgenden Einschränkungen unsere Nutzungsuntersagung bis auf weiterer wieder auf“

Voraussetzung: Freistaat Sachsen, Stadt Leipzig und AFVS sind bindende Anordnung von Hygieneauflagen

 

+++ Stand 04.05.2020 um 17:00 Uhr +++

Abfrage vom Sportmanagement der Leipzig Lions als Pächter der Sportanlage – Ratzelstr. 102 an die Stadt Leipzig – Amt für Sport über die Regelungen der kommunalen Information zur Öffnung der Außensportanlagen.

 

+++ Stand 04.05.2020 um 0:01 Uhr +++

Mitteilung vom AFVS: lt. Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist die Öffnung von Außensportstätten zur Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen ab dem 4. Mai 2020 erlaubt, wenn die Hygienevorschriften aus der Allgemeinverfügung (siehe Anlage 2, Punkt 12) beachtet werden. Innensportstätten sowie die Vereinsgastronomie bleiben weiterhin geschlossen. Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen sind bis zum 31. August 2020 untersagt

Quelle: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung –SächsCoronaSchVO) vom 04.05.2020

Handlungsempfehlung durch den Verband AFVS kommuniziert.

+++ Stand 30.04.2020 um 10:00 Uhr +++

offizielles AFVD Schreiben: Voraussetzungen für einen Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb
American Football & Cheerleading

Definition: „Tackle“-Football ist ein Kollisionssport (nicht Kontaktsport).

Trainingsbetrieb wird parallel zu den Lockerungen der bisher betroffenen Maßnahmen der staatlichen Stellen gestuft wieder aufgenommen (3 Phasen).

Phase 1: unmittelbare Wiederaufnahme

Voraussetzung Phase 1: die Sportanlagen (Stadt Leipzig) werden wieder für den Trainingsbetrieb freigegeben werden

#Möglichkeit des Trainings in Kleingruppen von bis zu 5 Personen (inkl. Trainer) im
Freien.

#Inhaltlich:
– kompletter Verzicht auf Übungen, bei denen sich die Abstandsregeln nicht einhalten lassen
– im Vordergrund stehen Konditions-, Athletik- und Lauftraining
-Theorie-Einheiten werden als Video-Konferenzen durchgeführt

Hinweis: Anreise zur Trainingsstätte hat nicht im Kollektiv (Kleinbusse) stattzufinden, sondern individuell.

Phase 2: schrittweise Anhebung der Personenzahlen für Versammlungen

Voraussetzung Phase 2: bestehenden Versammlungsverbote werden aufgehoben

#mehrere Fünfer-Kleingruppen können parallel trainieren inkl. Gewährleistung der Abstände
#Kleingruppen jeweils bei allen Trainingseinheiten in der identischen Zusammensetzung

#Inhaltlich:
– es können Übungen am Ball zum Einüben von Laufwegen stattfinden

Phase 3: Weitgehende Freigabe des Trainingsbetriebs (derzeit keine Regelung)

Kontrolle der Regelungen bezüglich des Trainingsbetriebs:
Die Verantwortung für die Einhaltung der Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Verein. Eine Überprüfung kann jederzeit erfolgen. Die Kontrolle erfolgt engmaschig und eventuelles Fehlverhalten wird zur Anzeige gebracht. Die Gesundheitsbehörde hat jederzeit das Recht, die Einhaltung der Bedingungen zu überprüfen.

+++ Stand: 17.04.2020 um 10:30 Uhr +++

Allgemeinverfügung Nr. 3/ 2020

Das Präsidium des AFVD hat am 16.04.2020 als Allgemeinverfügung beschlossen:
1. Der Spielbetrieb im Verbandsbereich des AFVD wurde durch Rechtsverordnungen der Bundesländer durch Veranstaltungsverbote bis zum 03.05.2020 ausgesetzt. Alle Pflicht-, Freundschafts- und Pokalspiele, Turniere, Scrimmages unter Beteiligung von mehr als einem Verein sind abgesagt. Erteilte Spielgenehmigungen werden widerrufen.
2. Der Sofortvollzug wird wegen der erheblichen Bedeutung angeordnet. Rechtsmittel haben zunächst keine ausschiebende Wirkung.

+++ Stand: 16.04.2020 um 12:30 Uhr +++

Liebe Vereinsfreunde, Mitglieder und SportlerInnen,

um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) am 22. März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die strikte Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung in ganz Sachsen regelt. Im Vorfeld wurden bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt und Sportveranstaltungen eingestellt.

Vereinsfragen: Die angesetzte Vollversammlung des Leipzig Lions e.V. (Ende April, 2020) wird gemäß bestehendem Versammlungsverbot auf unbestimmte Zeit verschoben. Der bisherige Vorstand bleibt im Amt bis die nächste Mitgliederversammlung mit Neuwahlen entweder in diesem oder sogar erst im nächsten Jahr stattfindet (vorläufige Haushalt für 2020 orientiert sich an den Ausgaben des Vorjahrs). Anträge zu Satzungs- oder Beitragsordnungs-änderungen, Aufnahme in den neuen Vorstand, Übernahme einer offiziellen Position im Verein oder Themen für die geplante Agenda können an vorstand@leipzig-lions.de gestellt werden. Vereine dürfen in der aktuellen Situation keine Veranstaltungen anbieten und müssen ihr sportliches Angebot einstellen. Da die entsprechenden Vereinsangebote und Veranstaltungen behördlich untersagt sind, trifft den Verein kein Verschulden, da der Verein hier lediglich seinen Schutzpflichten (vorübergehende Einstellung des Trainings- und Spielbetriebts) gegenüber seinen Mitgliedern nachkommt. Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der bestehenden Mitgliedschaft im Verein Leipzig Lions e.V. gemäß Satzung und Beitragsordnung (online unter Vereinsdokumente). Die Kündigung der Mitgliedschaft regelt die geltende Satzung §4 (7) „Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung (Brief oder Fax) an die Geschäftsstelle mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum 31.03., 30.06., 30.09.oder 31.12.eines jeden Jahres. Im Streitfall ist das kündigende Mitglied in der Nachweispflicht die Kündigung Satzungsgemäß eingereicht zu haben.“ Auf Grundlage unbeantworteter Zahlungserinnerungen offener Mitgliedsschulden werden die Schuldner gemäß Satzung und Beitragsordnung zukünftig gerichtlich informiert.

+++ Info vom 15.04.2020 um 18:00 Uhr +++

Bundes- und Landesregierung haben am 15.04.2020 beschlossen, dass es zunächst keine allgemeinen Freigaben von Sport- und Freitzeitveranstaltungen geben wird. Großveranstaltungen bleiben über einen längeren Zeitraum untersagt.

Ein konkreter Ligastart der Lizenzligen wird dann möglich sein, wenn die staatlichen Stellen einen Trainings- und Spielbetrieb wieder zulassen.

+++ Info vom 15.04.2020 um 15:00 Uhr +++

Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt. Die konkrete Größe erlaubter Veranstaltungen sollen die Länder festlegen. Dazu wird der Bundesverband AFVD und der Landesverband AFVS zeitnah Stellung beziehen. Der CCVD und CCVS haben sich der Anordnung des LSB-Sachsen ebenfalls zur Absage von geplanten Cheerleader Meisterschaften geäußert.

+++ Info vom 11.04.2020 um 18:10 Uhr +++

offizielles Schreiben vom AFVS: „Der Sport steht derzeit auch nahezu komplett still. Für die Sportart American Football heißt es derzeit kein Trainings- und Spielbetrieb! Unser Bundesverband optiert derzeit auf einen Saisonbeginn im Juni. Ob das zu halten ist, bleibt abzuwarten.

+++ Info vom 28.03.2020 um 18:00 Uhr +++

Der Bundestag beschließt Änderungen im Vereinsrecht im Eilverfahren. Quelle: Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandarbeit „Sonderausgabe: Corona-Virus“.

Der Vorstand Leipzig Lions e.V. agiert gemäß der vorliegenden staatlichen Richtlinien, steht im Austausch mit dem AFVD, dem LSB und mit den befreundeten Verbänden im Mitteldeutschen Spielverbund.

Stand: 13.03.2020 um 16:30 Uhr

+++ Trainingsbetrieb der Leipzig Lions vorübergehend eingestellt +++.

Liebe Vereinsmitglieder, die Gesundheit unserer SportlerInnen und TrainerInnen steht bei uns an erster Stelle. Besonders im Fokus steht aktuell der Schutz von Personen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe aufweisen. Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen und der Empfehlungen der Experten in Bezug auf Team- und Kontaktsportarten setzen wir das Football- und Cheersport-Training zunächst bis Ende März aus. Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung und werden in einer Sondersitzungen beider Abteilungen ein weiteres Vorgehen kommunizieren. Mit freundlichen Grüßen im Namen des Vorstands Leipzig Lions. Antje Stolz, Jens Liebscher, Dr. Maik Tretbar, Thomas Nowicki und Kathrin Ceplevicius

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